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Spielapparatesteuer - Anmeldung

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben wird. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet die Steuererklärung quartalsweise anzumelden, die Steuer selbst zu errechnen und mit der Anmeldung zu entrichten.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig. 

Voraussetzungen

Zählwerkausdrucke sind zum Onlineantrag hinzuzufügen/hochzuladen. 

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