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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Befreiung von der Ausweispflicht

Die Personalausweisbehörde kann Personen unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht befreien,                                      ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen.

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Voraussetzungen

Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich für Personen,

·     die voraussichtlich dauerhaft in häuslicher Pflege, einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder

einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind

·     die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

·     für die eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist

·     die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einer Person mit einer öffentlich beglaubigten

Vollmacht vertreten werden 

Die Befreiung kann erst beantragt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen oder abhandengekommen ist und auch kein anderes gültiges Ausweisdokument (z.B. Reisepass) existiert.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, ist das Stadtbüro für diese Angelegenheit zuständig.

 

Erforderliche Unterlagen

·      Antragsformular zur Befreiung von der Ausweispflicht

·      abgelaufenes Ausweisdokument (falls vorhanden)

·      bei Beantragung durch die betreuende Person den entsprechenden Betreuerausweis sowie deren gültiges Ausweisdokument

·      bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person eine öffentlich beglaubigte Vollmacht sowie deren gültiges Ausweisdokument

·      Nachweis über die Immobilität von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung

Weitere Informationen

Bei der Beantragung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, dass Sie nicht verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen. Sie dient zur Vorlage bei Banken, Behörden etc.

Mit der Bescheinigung können keine Auslandsreisen unternommen werden.

 

Über unseren Online-Service kann der Antrag auch online gestellt werden.                                                                                                 Der Antrag wird am darauffolgenden Werktag von uns bearbeitet. Sie erhalten die Bescheinigung auf dem Postweg.

 

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