Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich für Personen,
· die voraussichtlich dauerhaft in häuslicher Pflege, einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder
einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
· die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
· für die eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist
· die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einer Person mit einer öffentlich beglaubigten
Vollmacht vertreten werden
Die Befreiung kann erst beantragt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen oder abhandengekommen ist und auch kein anderes gültiges Ausweisdokument (z.B. Reisepass) existiert.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, ist das Stadtbüro für diese Angelegenheit zuständig.
Erforderliche Unterlagen
· Antragsformular zur Befreiung von der Ausweispflicht
· abgelaufenes Ausweisdokument (falls vorhanden)
· bei Beantragung durch die betreuende Person den entsprechenden Betreuerausweis sowie deren gültiges Ausweisdokument
· bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person eine öffentlich beglaubigte Vollmacht sowie deren gültiges Ausweisdokument
· Nachweis über die Immobilität von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung