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Tempo 30-Abschnitt in der Höhestraße
Aktuelles – 01.12.2022

Tempo 30-Abschnitt in der Höhestraße

Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen.
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#badhomburg

Bad Homburg. Die Verkehrsbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat in der Höhestraße für den Bereich zwischen Dietigheimer Straße und Haingasse eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h angeordnet. Die Temporeduzierung erfolgt aus Lärmschutzgründen und wird mit dem Zusatz „Lärmschutz“ angezeigt.

 

„In dem genannten Bereich der Höhestraße haben Lärmberechnungen eine Überschreitung der Grenzwerte ergeben“, erklärt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak. Das Ergebnis der Lärmberechnung hatte die Stadtverwaltung zum Anlass genommen, verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung zu untersuchen. Jedynak: „Es hat sich gezeigt, dass die Überschreitungen aus der straßennahen Bebauung und der hohen Verkehrsbelastung resultieren.“ Da die ersten Gebäude dicht an der Straße gebaut sind, führt dies zu erhöhten Schallwerten. Darüber hinaus ist die Höhestraße eine stark frequentierte innerstädtische Ost-West-Verbindung mit hohem Busverkehrsaufkommen.



Insgesamt wurden in Bad Homburg im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Landes an 13 verkehrsbelasteten Straßenabschnitten Lärmberechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse hat die Straßenverkehrsbehörde für jede Straße einzeln ausgewertet und Richtwertüberschreitungen ermittelt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann jedoch nur bei einer nachgewiesenen Minderung des Lärmpegels erfolgen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in dem betroffenen Abschnitt untersucht. Letztendlich ist für die Entscheidung, eine temporeduzierende Maßnahme anzuordnen, die Zustimmung des Regierungspräsidiums notwendig.



„In der Höhestraße kann mit Tempo 30 eine Schallpegelminderung erreicht und die Lärmsituation der Anwohnerinnen und Anwohner verbessert werden. Negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss erwarten wir nicht“, so Dr. Jedynak weiter.



Häufig wird aus der Bürgerschaft die Frage nach einer generellen Reduzierung der Geschwindigkeit im Stadtgebiet gestellt. Dies ist jedoch nicht möglich. Zur Temporeduzierung müssen rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall beträgt die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.