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Streuobstwiesen schützen – Obstklau ist kein Kavaliersdelikt
Aktuelles – 26.08.2025

Streuobstwiesen schützen – Obstklau ist kein Kavaliersdelikt

Wenn der Apfel vom Baum plötzlich weg ist – Vereine und Privatleute ärgern sich über Obst-Diebe
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Die herbstliche Erntezeit beginnt und die Apfelbäume auf den Streuobstwiesen im Bad Homburger Raum, insbesondere im Kirdorfer Feld, hängen voller Früchte. Was für Spaziergänger nach idyllischer Natur aussieht, ist jedoch privates oder kommunales Eigentum und wertvolles Kulturgut. Vereine und Grundstückseigentümer schlagen Alarm: Die Diebstähle von Obst nehmen massiv zu und gefährden den Erhalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft. „Die Streuobstwiesen im Bad Homburger Raum sind ein geschütztes Kulturgut und tragen wesentlich zur Artenvielfalt bei. Unerlaubtes Pflücken ist Diebstahl und gefährdet langfristig den Erhalt dieser Landschaft. Ich appelliere, das Eigentum anderer zu respektieren“, sagt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak.

 

Alles gehört irgendjemandem – Die Rechtslage ist klar

„Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass nicht eingezäunte Flächen und Bäume herrenlos seien und frei beerntet werden dürfen. Das ist ein fataler Trugschluss“, erklärt Ranger Boris Heinrich. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Das unbefugte Entwenden von Obst von fremden Grundstücken ist Diebstahl nach § 242 des Strafgesetzbuchs (StGB). Dabei spielt der monetäre Wert zunächst keine Rolle. Auch das unbefugte Betreten einer eingezäunten oder nicht eindeutig als privat kenntlich gemachten Fläche kann eine Straftat (§ 123 StGB – Hausfriedensbruch) darstellen.

Die Konsequenzen für Diebe sind empfindlich: Es drohen Anzeigen, Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar ernsthaftere rechtliche Schritte. Heinrich: „Wer mit Säcken voller gestohlener Äpfel erwischt wird, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“

 

Mehr als nur ein paar Äpfel: Die Folgen des Diebstahls

Der Schaden für die Eigentümer und die Kulturlandschaft geht weit über den reinen Obstverlust hinaus.

Für die Eigentümer: Privatpersonen, die oft seit Generationen die Streuobstwiesen pflegen, verlieren unter Umständen ihre gesamte Jahresernte. Diese Ernte ist keine Nebensächlichkeit, sondern oft die Grundlage für die eigene Saftherstellung oder einen kleinen Verkaufsstand und trägt so zur Finanzierung der aufwändigen Pflege der Bäume bei.

Für die ehrenamtlichen Vereine: Vereine wie die Interessengemeinschaft Kirdorfer Feld (IKF) oder NABU-Gruppe Ober-Erlenbach investieren viele Stunden ehrenamtlicher Arbeit und erhebliche finanzielle Mittel in den Erhalt der Streuobstwiesen. 

Dies umfasst:

· Pflanzung und Pflege neuer Bäume (Baumaterial, Wasser, Schutz vor Wildverbiss).

· Regelmäßige Schnittmaßnahmen für Ertrag und Baumgesundheit.

· Mahd der Wiesen zur Erhaltung der Biodiversität.

· Organisation der Ernte und Verwertung (Keltern zu Saft, Mosten).

Einnahmen aus dem Verkauf der aus den Äpfeln gewonnenen Produkten sind 

essenziell, um die Kosten für die maschinelle Pflege, neues Werkzeug oder junge Bäume zu decken. 

Für die Natur: Die Diebe hinterlassen oft eine Spur der Verwüstung: 

Abgebrochene Äste, beschädigte Leitern und achtlos weggeworfener Müll schädigen die Bäume und das Ökosystem. Die Streuobstwiesen sind offiziell geschützte Biotope und Heimat seltener Tier- und Pflanzenarten. Diese Idylle wird durch rücksichtloses Verhalten zerstört.

 

Appell an die Bevölkerung: Ernten erlaubt – aber nur mit Erlaubnis!

„Wer Lust hat, legal und gemeinschaftlich zu ernten, kann sich gerne an die ansässigen Vereine wenden“, so Bürgermeister Jedynak. In Kirdorf ist das die IKF, die eigens eine „Äppel-Hotline“ eingerichtet hat: Interessierte können sich von Montag bis Freitag von 17-20 Uhr und samstags von 9-20 Uhr unter folgender Telefonnummer melden: 0176 - 27859895. In Ober-Erlenbach kann man sich an die NABU-Gruppe im Lohweg 8 wenden.

 

Übrigens: Der nächste Apfeltag findet am Sonntag, 21. September 2025, von 11–17 Uhr vor der Erlenbachhalle statt.