Bad Homburg v. d. Höhe. Die Straßenverkehrsbehörde hat für den Bereich zwischen der Heuchelheimer Straße 174 und der Gartenfeldstraße 71 eine neue Parkregelung angeordnet. Ziel ist es, sowohl den reibungslosen Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs als auch die berechtigten Interessen der Anwohner zu berücksichtigen.
Seit Jahrzehnten galt auf der Kurveninnenseite dieses Straßenabschnitts ein eingeschränktes Haltverbot. Diese Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um den Begegnungsverkehr der Busse sicherzustellen und gleichzeitig kurzes Halten zum Be- und Entladen zu ermöglichen. In der Praxis führte dies jedoch regelmäßig dazu, dass Anwohner dort parkten und bei Kontrollen durch die Stadtpolizei Verwarnungen erhielten.
Mit der nun getroffenen Neuregelung wird die Beschilderung angepasst. Durch klar ausgewiesene Bereiche mit absolutem Haltverbot sowie dazwischenliegenden Parklücken wird sichergestellt, dass Busse den Streckenabschnitt ungehindert passieren können. Gleichzeitig entsteht zusätzlicher, eindeutig gekennzeichneter Parkraum für Anwohner.
„Uns war wichtig, eine Lösung zu finden, die in der täglichen Praxis funktioniert“, betont Verkehrsdezernent Dr. Oliver Jedynak. „Die neue Beschilderung schafft klare Verhältnisse, erhöht die Verkehrssicherheit und sorgt dafür, dass der Busverkehr zuverlässig und ohne Behinderungen rollen kann.“
Die neue Beschilderung sorgt damit für mehr Klarheit, verbessert die Verkehrssicherheit und trägt zu einer ausgewogenen Lösung für alle Verkehrsteilnehmer bei.