Bad Homburg v. d. Höhe. Mit dem Frühling beginnt für viele heimische Wildtiere die Brut- und Setzzeit. Die Stadt Bad Homburg bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Wälder, Grünanlagen und Gewässer zu besonderer Rücksichtnahme.
„Jede noch so kleine Rücksichtnahme hat einen großen Einfluss auf den Schutz unserer heimischen Wildtiere. Wenn wir achtsam durch unsere Wälder und Felder gehen, können wir gemeinsam dazu beitragen, dass die Tiere sicher ihren Nachwuchs aufziehen können und die Artenvielfalt in Bad Homburg langfristig erhalten bleibt. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und ihr Engagement – jeder Beitrag zählt!“, erklärt Boris Heinrich, Ranger der Stadt Bad Homburg.
Auch Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak betont: „Der Schutz unserer heimischen Tierwelt ist eine gemeinsame Aufgabe. Mit verantwortungsbewusstem Verhalten können wir alle dazu beitragen, die Lebensräume unserer Wildtiere zu bewahren und die biologische Vielfalt in Bad Homburg zu sichern.“
Gesetzliche Brut- und Setzzeit
Die gesetzliche Brut- und Setzzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz dauert in Deutschland vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres. In dieser Zeit ist immer mit brütenden Tieren oder mit der Aufzucht beschäftigten Jungtieren zu rechnen. Nach diesem Zeitraum sind nur noch vereinzelt Tiere mit der Aufzucht beschäftigt, abhängig von der jeweiligen Tierart.
Hauptbrutzeit in Bad Homburg
Innerhalb dieser gesetzlichen Zeit gibt es jedoch eine sogenannte Hauptbrutzeit, in der der Großteil der Tiere seine Brut- und Aufzuchtzeiten hat. Diese besonders sensible Zeit liegt in Bad Homburg, bedingt durch die klimatischen Bedingungen, hauptsächlich zwischen dem 1. März und dem 15. Juli eines Jahres. Während dieses Zeitraums sind die meisten Wildtiere mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt und besonders störungsanfällig.
Amphibienwanderung – Gefahr durch Straßenverkehr
Mit den ersten milden Frühlingstemperaturen machen sich zudem viele Amphibien auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Besonders Erdkröten, Grasfrösche, Teichmolche und Bergmolche sind nun unterwegs – oft in den Abend- und Nachtstunden sowie bei feuchtem Wetter. Sie überqueren dabei häufig Straßen und sind somit einem hohen Risiko ausgesetzt. Schon geringer Verkehr kann für diese Tiere tödlich sein.
So können Bürgerinnen und Bürger helfen:
• Achten Sie auf Schutzzäune und Hinweisschilder an bekannten Wanderstrecken.
• Fahren Sie besonders in Waldgebieten, Feuchtgebieten und entlang von Wiesen und Feldern langsam.
• Verlassen Sie nicht die markierten Wege, da viele Amphibien abseits befestigter Pfade unterwegs sind.
• Halten Sie Hunde an der Leine und auf den Wegen, um wandernde Tiere zu schützen.
Amphibien spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem: Sie regulieren Insektenbestände und dienen vielen heimischen Tieren wie Störchen und Reihern als Nahrung.
Besondere Rücksicht während der Brut- und Setzzeit
Die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere dauert von März bis Juli. Zu den betroffenen Arten gehören:
• Rehe (Setzzeit der Kitze: Mai–Juni)
• Feldhasen (mehrere Würfe zwischen März und August)
• Bodenbrütende Vögel wie Rebhuhn, Fasan, Stockente und verschiedene Singvögel
Wiederholte Störungen können zu Stress, Energieverlust und im schlimmsten Fall zum Verlust des Nachwuchses führen.
Verantwortung von Hundehalterinnen und Hundehaltern
Hundehalter tragen in dieser Zeit eine besondere Verantwortung. Auch gut erzogene Hunde können ihrem natürlichen Jagdtrieb folgen und Jungtiere gefährden. Hunde sollten während der Brut- und Setzzeit:
• Möglichst angeleint geführt werden
• Auf den Wegen bleiben und Wiesen sowie dichtes Unterholz meiden
• Stets unter Kontrolle sein
Für bodenbrütende Vögel oder Rehkitze kann schon ein kurzer Schreck lebensbedrohlich sein.
Füttern von Wildtieren – Schädlicher Impuls
Viele Menschen möchten Wildtieren helfen, indem sie sie füttern. Doch menschliche Nahrungsreste sind für Wildtiere oft schwer verdaulich und können gesundheitliche Probleme verursachen. Zudem verlieren Tiere durch regelmäßige Fütterung ihre natürliche Scheu, was zu gefährlichen Begegnungen führen kann.
Nach dem Hessischen Jagdgesetz ist die Fütterung von Wildtieren grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um behördlich festgelegte Notzeiten.
Wichtige Regeln für den Umgang mit Wildtieren:
• Keine Fütterung von Tauben, Enten oder Gänsen
• Keine Essensreste in der Natur entsorgen
• Keine Tiere, auch keine Fische, aussetzen
Das Aussetzen von Tieren ist illegal, da es das ökologische Gleichgewicht stören und invasive Arten verbreiten kann.