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Änderung der Niederschlagswassergebühr zum 1. Januar 2026
Aktuelles – 07.01.2026
Aktuelles

Änderung der Niederschlagswassergebühr zum 1. Januar 2026

Stadt versendet Änderungsbescheide an die Gebührenpflichtigen.
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Bad Homburg v. d. Höhe. Das Hessische Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet die Kommunen, die von Ihnen zu erhebenden Gebühren in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Kostendeckung zu überprüfen. Die aktuelle Gebührenkalkulation kam zu dem Ergebnis, dass ab dem 1. Januar 2026 eine Anhebung der Niederschlagswassergebühr erforderlich ist.

 

Dementsprechend hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2025 eine Anhebung der Niederschlagswassergebühr ab dem 1. Januar 2026 um 0,17 Euro auf jährlich 1,06 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche beschlossen. Der neue Gebührensatz ist für die Jahre 2026 bis 2028 kalkuliert und soll in diesem Zeitraum stabil bleiben. Die vollständige Abwassergebührensatzung ist unter https://www.bad-homburg.de/de/stadt/rathaus/stadtrecht, „66-1 Abwassersatzung (AWS) mit Anlage (ab Jan. 2026)“ zu finden.

 

Zur Festsetzung und Erhebung der geänderten Niederschlagswassergebühr sind neue Grundbesitzabgabenbescheide zu erlassen. Die übrigen Festsetzungen für die Grundsteuern A und B sowie die Gebührensätze für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung bleiben unverändert.

 

Die Stadt Bad Homburg versendet am 9. Januar 2026 die Änderungsbescheide an die Gebührenpflichtigen. Etwaige Rückfragen zu den Grundbesitzabgabenbescheiden können per Mail- an Steuern@bad-homburg.de gesendet werden.