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Bauen und Versorgung

Entwässerungsgenehmigung - Antrag auf Vorprüfung

Sie brauchen eine Erlaubnis für den Anschluss an die Abwasseranlage. Sie brauchen auch eine Erlaubnis für die Benutzung der Abwasseranlage. Sie brauchen eine Erlaubnis für Änderungen an der Abwasseranlage. Sie brauchen eine Erlaubnis für Änderungen am Anschluss an die Abwasseranlage.

Die Städte und Gemeinden haben Regeln für die Abwässer gemacht. Diese Regeln sind wichtig für die Kanalisation und die Kläranlage. Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob das Abwasser behandelt werden muss. Das ist besonders wichtig für Fabriken und Betriebe.
Man braucht eine besondere Erlaubnis für bestimmte Abwässer. Diese Abwässer können gefährliche Stoffe enthalten. Das steht im Hessischen Wassergesetz. Manchmal gibt es Ausnahmen. Das steht in der Indirekteinleiterverordnung. Die Untere Wasserbehörde des Hochtaunuskreises ist dafür zuständig.

Mit diesem Online-Service schicken Sie Ihre Unterlagen zur Vorprüfung. 

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Kosten & Zahlungsweise

  • Im Jahr 2024 gibt es eine Änderung der Abwassersatzung. Die Stadt prüft die Antragsunterlagen. Die Stadt erteilt die Entwässerungsgenehmigung. Dafür gibt es Gebühren. Die Gebühren sind unterschiedlich. Die Gebühren hängen von der Größe und Komplexität des Vorhabens ab. Den Gebührenkatalog finden Sie in Anlage 2 der Abwassersatzung.
  • Sie zahlen die Gebühren mit einer Kurzrechnung oder einem Kostenbescheid.

Voraussetzungen

Ein Fachplaner hat das erstellt.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Zuständige Stellen

Entwässerungsgenehmigung

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Simone Kostka
    Sachbearbeiterin

    Weitere Informationen

    • Die Abwassersatzung hat ein Merkblatt. Das Merkblatt erklärt die Planung und den Bau von Zuleitungs- und Anschlusskanälen. Sie finden ein Muster der Unterlagen unter Dokumente und Downloads. Dort steht auch, wie Sie die Berechnung machen müssen. 
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