Baulasten Baulasten stellen eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber den Bauaufsichtsbehörden zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen dar. Empfehlung Diesen Artikel weiterempfehlen an (E-Mail-Adresse)* Meine E-Mail-Adresse* Mitteilung an den Empfänger (optional) *Pflichtfelder Empfehlung absenden Frage (bitte füllen Sie dieses Feld nicht aus) absenden zurück