Der Ehrenbrief ist eine Auszeichnung von dem Ministerpräsidenten von Hessen. Der Ehrenbrief ist für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Das Engagement ist im Bereich von Demokratie, Gesellschaft oder Kultur. Der Ehrenbrief wurde im Jahr 1973 von dem Ministerpräsidenten Albert Osswald gestiftet. Seit 1998 entscheiden die Landrätin oder der Landrat, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister über die Verleihung. Die Person, die den Ehrenbrief bekommt, muss in ihrem Bereich wohnen.
Der Ministerpräsident von Hessen kann auch selbst besondere Menschen mit dem Ehrenbrief auszeichnen.
Jedes Jahr werden in Hessen viele Ehrenbriefe verliehen. Die Zahl ist zwischen 1000 und 1500. Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief von Hessen setzt voraus, dass die Person mindestens 12 Jahre ehrenamtlich tätig war. Die Tätigkeit muss in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen sein. Sie kann auch in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen sein. Die Person muss die Auszeichnung verdienen. Es gibt keinen Anspruch auf die Auszeichnung, weil es eine staatliche Ehrung ist.
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Requirements
Die Auszeichnung vom Land Hessen ist ein Ehrenbrief. Man muss mindestens 12 Jahre ehrenamtlich gearbeitet haben. Man kann in der kommunalen Selbstverwaltung arbeiten. Man kann in kommunalen Einrichtungen arbeiten. Man kann in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen arbeiten. Man kann auch anders ehrenamtlich arbeiten. Die Person muss die Auszeichnung verdienen. Es gibt keinen Anspruch auf die Auszeichnung. Die Auszeichnung ist eine staatliche Ehrung.
Unterlagen:
Man muss dem Oberbürgermeister eine Anregung schicken. Man muss Informationen über die Person geben. Man muss den Vornamen und den Familiennamen schreiben. Man muss die Wohnanschrift schreiben. Man muss das Geburtsdatum schreiben. Man muss die ehrenamtliche Tätigkeit beschreiben. Man kann Referenzpersonen nennen. Man kann Vereine oder Organisationen nennen. Diese können über das Engagement der Person sprechen.
Der Ehrenbrief von Hessen ist eine Auszeichnung. Man kann ihn bekommen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Man muss ihn nicht bekommen. Es gibt keinen Anspruch auf die Auszeichnung.
Man kann die Auszeichnung für ehrenamtliche Arbeit in Vereinen bekommen. Die Vereine haben kulturelle und soziale Ziele. Man kann die Auszeichnung bekommen, wenn man Vereinsvorsitzender, stellvertretender Vereinsvorsitzender, Kassenwart, Schatzwart, Geschäftsführer oder Schriftführer ist. Auch Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Ortsbeiratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und Stadträte können die Auszeichnung bekommen. Sie müssen in gemeindlichen Gremien arbeiten. Auch Schiedsmänner und ehrenamtliche Richter können die Auszeichnung bekommen. Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen. Man kann auch für andere ehrenamtliche Arbeit den Ehrenbrief bekommen.