Skip to main content Skip to footer
Bauen und Versorgung

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Verwertung kommt vor Verbrennung

Wenn es nicht möglich ist, Gartenabfälle zu verwerten, gibt es eine Regel in Hessen. Diese Regel sagt, dass man pflanzliche Abfälle außerhalb von Anlagen beseitigen darf. Man darf landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle auf dem Grundstück verbrennen. Das Grundstück muss außerhalb der geschlossenen Bebauung sein.

Man soll Abfälle immer zuerst verwerten. Das ist wichtiger als das Verbrennen.

zum Online-Service

Costs and payment methods

Diese Leistung ist kostenlos.

Requirements

Wenn man pflanzliche Abfälle verbrennen muss, gibt es Regeln. Diese Regeln schützen Menschen, Gesundheit und Umwelt.

- Man darf nur bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr verbrennen. Jemand muss immer dabei sein. Man muss die Brandgefahrenstufe beachten.

- Man muss Abstand halten:
viel Abstand zu Wohnhäusern und Autobahnen
weniger Abstand zu anderen Straßen
weniger Abstand zu anderen Gebäuden
weniger Abstand zu Baumalleen, Bäumen und Getreidefeldern
wenig Abstand zur Grundstücksgrenze

- Man muss schauen, dass keine Vogelnester oder Tiere im Asthaufen sind.

- Man darf keine Stoffe benutzen, die gefährlich sind oder viel Rauch und Geruch machen.

- Die Abfälle müssen trocken sein. Dann machen sie wenig Rauch.

- Man muss das Feuer immer kontrollieren. Man soll gegen den Wind verbrennen. Bei starkem Wind oder viel Rauch muss man das Feuer löschen.

- Man soll immer Löschmittel bereit haben.

- Bevor man geht, muss man sicher sein, dass Feuer und Glut aus sind. Man muss die Reste in den Boden einarbeiten.

Authentication

  • No authentication

Officials

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte an: ordnungsbehoerde@bad-homburg.de

Oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 06172/100-3211

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe

Address
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Further information

zum Online-Service