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Auto, Verkehr, Sicherheit und Ordnung

Bußgelder – Zahlungserleichterungen

Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie die Forderungen der Bußgeldstelle später zahlen. Sie können eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Sie müssen die Forderung dann in Teilen oder ganz zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlen. Sie müssen zeigen, dass Sie wenig Geld haben.

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Requirements

Wenn ein Bescheid gültig und nicht anfechtbar ist, kann man in Raten zahlen oder die Zahlung verschieben. Man muss zeigen, dass man nicht zahlen kann.

  • Man kann keine Erleichterungen für Verwarnungsgelder bekommen.
  • Wenn ein Verfahren beim Amtsgericht läuft, muss man dort um Erleichterungen bitten.
  • Die Vollstreckung von Forderungen wird nicht gestoppt, wenn man Ratenzahlung oder Stundung beantragt. Erst wenn die Ratenzahlung oder Stundung genehmigt ist, wird die Vollstreckung gestoppt.

 

Man braucht diese Dokumente und Nachweise:

Man muss einen Antrag auf Zahlungserleichterungen stellen. Man muss einen Identitätsnachweis zeigen. Das kann ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Dokument für ausländische Staatsangehörige sein. Man muss zeigen, dass man nicht zahlen kann. Man muss Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen. Das können Gehaltsnachweise, Rentenbescheide oder Nachweise über andere Zahlungsverpflichtungen sein.

Authentication

  • No authentication

Officials

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte an: ordnungsbehoerde@bad-homburg.de

Oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 06172/100-3211

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe

Address
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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