Erforderliche Unterlagen
· Alter Reisepass oder Personalausweis
· Geburtsurkunde bei erster Beantragung eines Ausweises
· Reisepässe für Personen unter 18 Jahren
· Ausweise der Eltern, die das Aufenthaltsrecht für das Kind haben
· Einverständniserklärung, wenn ein Elternteil nicht erscheint
· Urkunde bei Namensänderung oder wenn Patronym im Pass erscheinen soll
· Anmeldebescheinigung des Standesamts bei Beantragung vor Eheschließung
· Einbürgerungsurkunde und letzte Personenstandsurkunde nach Einbürgerung
• Nachweis bei weiterer Staatsangehörigkeit (z.B. weiterer Reisepass)
· Nachweis des berechtigten Interesses für Zweitpass (z.B. vom Arbeitgeber)
· Aktuelles biometrisches Lichtbild
Ab dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Lichtbilder angenommen.
· Sie können ein Lichtbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Der Dienstleister übermittelt das Bild verschlüsselt an das Stadtbüro. Über den folgenden Link finden Sie einen zertifizierten Fotodienstleister in Ihrer Umgebung:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
· Alternativ können Sie ein Lichtbild am Lichtbildautomat der Firma Lause GmbH im Stadtbüro erstellen lassen.
Weitere Informationen
Ab dem 10. Lebensjahr müssen Sie eine Unterschrift leisten. Die Unterschrift ist auf dem Ausweis sichtbar.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Sie Fingerabdrücke abgeben.
Wenn Ihr Reisepass verloren ist, müssen Sie den Verlust beim Stadtbüro melden.
Wenn Sie Ihren Reisepass wiederfinden, müssen Sie dies auch dem Stadtbüro melden.
Es ist nicht gut, mit einem wiedergefundenen Ausweis zu reisen.
Es kann bei Grenzübergängen Probleme geben.
Nachdem Sie den Verlust gemeldet haben, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Seit dem 01.05.2025 können Sie sich einen beantragten Reisepass gegen eine Gebühr nach Hause schicken lassen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen an dem Tag der Zustellung zu Hause sein. Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument haben, um sich auszuweisen.