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Auto, Verkehr, Sicherheit und Ordnung

Gefährliche Hunde - Antrag auf Haltung

In Hessen müssen alle Hunde sicher gehalten und geführt werden. Sie dürfen keine Gefahr für Menschen oder Tiere sein. Hunde dürfen nicht alleine außerhalb des eingezäunten Grundstücks der Besitzerin oder des Besitzers laufen.

Man braucht eine Erlaubnis für einen gefährlichen Hund. Ein Hund ist gefährlich, wenn er aggressiv ist oder auffällig geworden ist. Diese Rassen sind gefährlich: Pitbull-Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Auch Mischungen dieser Rassen sind gefährlich.

Für die Erlaubnis muss der Hund einen Wesenstest machen. Die Besitzerin oder der Besitzer muss geeignet und zuverlässig sein.

Es gibt ein Gesetz für die Einfuhr von gefährlichen Hunden nach Deutschland.

 

Bitte vor dem Antrag mit der Sachbearbeitung sprechen!

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Costs and payment methods

Gebühr für die Erlaubnis

Requirements

Du darfst einen gefährlichen Hund halten. Du brauchst eine Erlaubnis. Du bekommst die Erlaubnis, wenn du:

1. älter als 18 Jahre bist,

2. zuverlässig bist,

3. viel über Hunde weißt,

4. zeigst, dass der Hund einen Test bestanden hat. Der Test darf nicht älter als sechs Monate sein,

5. zeigst, dass der Hund gut lebt. Der Hund darf niemanden verletzen oder etwas kaputt machen,

6. zeigst, dass der Hund einen Chip hat,

7. zeigst, dass der Hund versichert ist,

8. zeigst, dass du die Hundesteuer bezahlt hast.

Authentication

  • No authentication

Officials

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte an: ordnungsbehoerde@bad-homburg.de

Oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 06172/100-3211

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe

Address
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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