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Services vor Ort

Wohnung - Anmeldung

Wer eine Wohnung in einer deutschen Gemeinde oder Stadt bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug              bei der örtlich zuständigen Meldebehörde anzumelden.                                                                                                                                         Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde oder Stadt umziehen, hat eine entsprechende Ummeldung zu erfolgen.                            In Bad Homburg v. d. Höhe ist die zuständige Meldebehörde das Stadtbüro.

Sind Sie volljährig und ist für Sie ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt, welche/r den Aufenthalt bestimmen darf,                                                           obliegt dieser/diesem die Anmeldung.

Eine Anmeldung für Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist von den Wohnungsinhabern vorzunehmen.

Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, werden durch Mitteilung des für den Geburtsort örtlich zuständigen      Standesamtes angemeldet. Sie sind nur gesondert anzumelden, wenn sie nicht in die Wohnung der Eltern bzw. der Mutter  aufgenommen werden.

Bei mehreren Wohnungen in Deutschland gilt jene als Hauptwohnung, welche vorwiegend genutzt wird.                                     Lässt sich der Status anhand der Nutzungshäufigkeit nicht eindeutig bestimmen, gibt es weitere Kriterien wie der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (z.B. Vereinsmitgliedschaften, Schulbesuch), die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie oder des Ehegatten oder Lebenspartners oder der Sorgeberechtigten (auch Pflegeeltern) eines Minderjährigen.

Die anderen Wohnungen werden als Nebenwohnungen bezeichnet.                                                                                                                                                                                                                                                             Bei der An- oder Ummeldung sind sämtliche aktuellen Wohnungen anzugeben. 

Terminbuchung

Costs and payment methods

• Eine An- oder Ummeldung ist kostenfrei.

• Wenn Sie als Halter/-in eines Fahrzeugs die Adresse auf dem Fahrzeugschein ändern lassen möchten, wird dafür eine Gebühr in Höhe von 11,40 € erhoben.

Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

  • Visa
  • Mastercard

Requirements

  • Du brauchst deinen Personalausweis oder Reisepass. Damit zeigst du, wer du bist. Damit änderst du deine Wohnungsangaben.
  • Du brauchst eine Bestätigung von deinem Vermieter. Das Formular findest du unten bei Links und Downloads.

Du brauchst noch mehr Unterlagen, wenn

  • Du eine Wohnung besitzt: Du brauchst den Grundsteuerbescheid oder den Kaufvertrag.
  • Du aus dem Ausland kommst: Du brauchst die letzte Adresse in Deutschland. Du brauchst die Anmeldebestätigung. Du brauchst den Tag, an dem du eingezogen bist und ausgezogen bist.
  • Du aus dem Ausland kommst: Du brauchst die Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde. Diese muss ins Deutsche übersetzt sein.
  • Du betreut wirst: Du brauchst eine schriftliche Vollmacht oder einen Betreuerausweis.
  • Du nicht selbst kommen kannst: Du brauchst eine schriftliche Vollmacht. Du brauchst die Ausweisdokumente der Person, die angemeldet werden soll.
  • Du brauchst eine Meldebestätigung von der zuständigen Meldebehörde.
  • Du minderjährig bist: Du brauchst die Ausweise oder die Geburtsurkunde.
  • Du geschieden oder alleinerziehend bist: Du brauchst den Sorgerechtsbescheid oder die Negativbescheinigung. Diese kommt vom Amt für Amtsvormundschaft. Du brauchst die schriftliche Einverständniserklärung vom anderen Elternteil.

Officials

Sie müssen zur Meldebehörde von Ihrem Wohnort gehen.

Stadtbüro

Address
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Mailing address
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Opening hours

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Further information

Übermittlungssperre                                                                                                                                                                                                        Meldebehörden dürfen bestimmte persönliche Daten an Adressbuchverlage, Parteien und Wählergemeinschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften oder zu Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk weitergeben.        Sie haben jedoch die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen, indem Sie eine Übermittlungssperre einrichten lassen.

 

Auskunftssperre                                                                                                                                                                                                                 Besteht durch die Weitergabe von Meldedaten an anderer Stellen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, können die entsprechenden Meldedaten für die Weitergabe gesperrt werden. Dies muss durch das Vorliegen von Tatsachen, nicht bloßer Vermutungen, glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunftssperre wird für zwei Jahre eingetragen und kann verlängert werden.

 

Elektronische Wohnsitzanmeldung                                                                                                                                                                                  Gerne können Sie Ihre An- oder Ummeldung auch online vornehmen, sofern Sie volljährig und innerhalb Deutschlands            umgezogen sind und weder eine Auskunftssperre noch ein Sperrvermerk vorliegt.                                                                                    Sie benötigen hierzu einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit einem Nutzerkonto (z.B. Bund-ID) sowie eine Wohnungsgeberbestätigung.

Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung gelangen Sie über die Rubrik Online-Services.

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