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Wählerverzeichnis - Eintragung

In jedem Wahlbezirk gibt es ein Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die dort wohnen, werden eingetragen. Sie bekommen drei Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Sie können sich in ein anderes Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das geht, wenn Sie umgezogen sind. Sie müssen das bis 21 Tage vor der Wahl beantragen.

Einspruch / Berichtigung

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Dann prüfen Sie das Wählerverzeichnis. Das geht zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl. Sie können Einspruch einlegen, wenn Sie nicht eingetragen sind.

Verfahrensablauf

Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde einsehen. Das geht an Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl.

Wurden Sie nicht eingetragen? Dann beantragen Sie Ihre Aufnahme. Das geht schriftlich oder persönlich. Die Gemeindeverwaltung prüft, ob Sie wahlberechtigt sind.

Ihr Antrag sollte diese Angaben haben:

  • Ihren Familiennamen,
  • Ihre Vornamen,
  • Ihr Geburtsdatum,
  • Ihre Wohnanschrift,
  • Ihre Unterschrift,
  • und "Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, werden Sie eingetragen. Sie bekommen dann eine Wahlbenachrichtigung. Wird Ihrem Einspruch nicht stattgegeben, werden Sie benachrichtigt.

Requirements

  • Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat Sie nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Sie denken, dass Sie wählen dürfen.

Eine Kopie von der Anmeldebestätigung von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung reicht meistens als Nachweis.

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Advisers

Dirk Hübner
Fachbereichsleiter Bürgerservice, Leiter Stadtbüro und Wahlen