Mit den Grundbesitzabgabenbescheide werden neben der Grundsteuer A und B auch die Abfall-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren veranlagt. Sollte das Haus verkauft werden, führt dies gem. den entsprechenden Satzungen zu einem Wechsel der Gebührenpflichtigen. Anders als bei der Grundsteuer, bei der ein jährliches Stichtagsprinzip gilt, können die Gebühren zu jedem vollen Monat bei der neuen Eigentümerpartei zu erheben. Um dies der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe mitzuteilen kann der angefügte Vordruck " Erklärung zum Eigentümerwechsel" verwandt werden. Da viele Eigentümerwechsel nicht zum 01. eines Monats erfolgen, ist eine vorherige Einigung der alten und neuen Eigentümer erforderlich. Eine taggenaue Umschreibung der Gebühren ist nicht zulässig. Das Übergangsdatum ist daher mit der händischen Unterschrift zu bestätigen.