Am Sonntag, 28. Januar 2024, findet die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Hochtaunuskreis statt und das Wahlamt der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat bereits über 5.000 Wahlscheine an Briefwählerinnen und Briefwähler verschickt.
Unkompliziert, bequem und am schnellsten ist es, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Das Wahlamt verweist dafür auf die Homepage der Stadt www.bad-homburg.de. Unter der Rubrik „Aktuelle Themen – Informationen zur Landratswahl“ ist ein Link hinterlegt, um sich für die Zusendung der Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, 19. Januar 2024 (12:00 Uhr), online registrieren zu lassen. Briefwahlunterlagen können auch noch per E-Mail an wahlen@bad-homburg.de beantragt werden. Anzugeben sind Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Adresse – die Dauer des Postwegs ist hier unbedingt zu beachten. Am besten sind die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl am 18. Februar 2024 gleich mit zu beantragen, um sie unaufgefordert zu erhalten.
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht ihr Wahllokal aufsuchen können, haben noch bis Freitag, 26. Januar 2024 (13:00 Uhr), die Möglichkeit, im Wahlbüro im Technischen Rathaus (Bahnhofstr. 16-18, Glaspavillon) die Briefwahlunterlagen abzuholen oder auch direkt vor Ort zu wählen.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:
Montag, Donnerstag und Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
(Freitag, 26. Januar 2024, bis 13:00 Uhr)
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: von 14:00 bis 18:00 Uhr
Rücksendung der Wahlbriefe
Die roten Wahlbriefe müssen bis zum Wahlsonntag, 28. Januar 2024, spätestens 18:00 Uhr, im Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen, persönlich im Rathaus, an der Rathaus-Information abgegeben oder fristgerecht per Post zugeschickt werden.