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Wohneigentum - Antrag auf Umwandlung

Antrag gem. § 250 Baugesetzbuch (BauGB)

Die hessische Landesregierung hat am 28. April 2022 eine Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten nach dem Baugesetzbuch (Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung) erlassen. Die Verordnung ist gemäß § 6 der Verordnung am 12. Mai 2022 in Kraft getreten.

Gem. § 1 i.V.m. § 2 der Verordnung unterliegt die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen, der Genehmigung. Der Anwendungsbereich umfasst auch das Gemeindegebiet der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe. Abweichend zu § 250 Abs. 1 S. 2 BauGB gilt das Genehmigungserfordernis gem. § 3 Abs. 2 der Verordnung aber nicht, wenn sich in dem Wohngebäude nicht mehr als sechs Wohnungen befinden.

Wenn Ihr Gebäude über sieben oder mehr Wohnungen verfügt, benötigen Sie zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum eine "Um­wandlungs­genehmigung". Das Genehmigungserfordernis gilt im gesamten Gebiet der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe.

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Costs and payment methods

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand. 

Requirements

Genehmigungserfordernis gilt im gesamten Gebiet der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe.

Ein Genehmigungsanspruch besteht, wenn:

·         das Grundstück zu einem Nachlass gehört und Wohnungseigentum oder Teileigentum zugunsten von Miterben oder Vermächtnisnehmern begründet werden soll,

·         das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an Familienangehörige des Eigentümers veräußert werden soll,

·         das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll,

·         auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls ein Absehen von der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nicht mehr zumutbar ist oder

·         ohne die Genehmigung Ansprüche Dritter auf Übertragung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nicht erfüllt werden können, zu deren Sicherung vor dem Wirksamwerden des Genehmigungsvorbehalts eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist.

Authentication

  • No authentication

Legal basis

  • § 250 BauGB 
  • Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten nach dem Baugesetzbuch

Officials

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

stadtplanung@bad-homburg.de 

oder

bauaufsicht@bad-homburg.de

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe

Address
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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