Corona Soforthilfe
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei
- bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro
- bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Beantragung erfolgt über das Regierungspräsidium Kassel. Bitte folgen Sie der Anleitung. Bitte schauen Sie zuerst in die „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ PDF-download, bevor Sie den Antrags-Dialog starten.