Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte
Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie privat versichert oder familienversichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis/Minijob), stellen Sie den Antrag beim Bundesversicherungsamt und erhalten einmalig maximal EUR 210,00.
Selbstständig tätige Frauen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sondern privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld.
Selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankentagegeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Unterlagen
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Antragsformular
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ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Leistung von Mutterschaftsgeld:
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch (z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose) |
Arbeitnehmerin: pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt, arbeitslose Frauen: Mutterschaftsgeld in Höhe der bisherigen Zahlung |
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (z. B. Studentinnen) mit einer geringfügigen Beschäftigung |
In der Regel pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse |
In der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung |
Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210,00 Euro durch das Bundesversicherungsamt |
In der privaten Krankenversicherung versicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen |
Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210,00 Euro durch das Bundesversicherungsamt plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13,00 Euro und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt |
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde |
Pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld; der Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen von der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt gezahlt |
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (Arbeitslosengeld II Empfängerinnen) |
Arbeitslosengeld II wird während der gesetzlichen 1 Mehrbedarf wird nur bis einschließlich zum Entbindungstag gewährt |