Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Tagesförderstätte
Tagesförderstätten, die in der Regel Werkstätten für behinderte Menschen angegliedert sind, bieten Menschen mit einer geistigen oder einer Mehrfachbehinderung tagsüber eine individuelle Unterstützung zur Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten in allen Lebensbereichen durch professionelle Fachkräfte an, um ihre Selbständigkeit im Rahmen einer sinnvollen Gestaltung des Tagesablaufes zu erhalten und weiter zu fördern.
Zuständige Stelle
Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
Unterlagen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Rechtsgrundlagen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 -60 SGB XII
Hinweise
Bei positiver Entwicklung des Menschen mit Behinderung besteht die Möglichkeit, in die Arbeits- und Betreuungsangebote der angegliederten Werkstatt für behinderte Menschen zu wechseln.
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Tagesförderstätten".