Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung in einer Tagesstätte
Tagestätten bieten ein tagesstrukturierendes Angebot für Menschen mit seelischer Behinderung an, dessen Ziel die soziale Eingliederung in die Gesellschaft durch konkrete Förderung, Begleitung und Unterstützung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung ist.
Zuständige Stelle
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
Unterlagen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung einzureichen.
Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell notwendige Unterlagen angefordert.
Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung
Rechtsgrundlagen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 - 60 SGB XII
Hinweise
Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II können im Regelfall aufgrund bestehender Erwerbsfähigkeit nicht in einer Tagesstätte betreut werden; bei Antragstellung erfolgt eine Information an die zuständige Agentur für Arbeit, die ARGE oder optierende Kommune, um den beruflichen Rehabilitationsbedarf zu klären.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.lwv-hessen.de
Bearbeitungszeit
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.