Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen
Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:
- Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
- Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
- Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
- Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
- Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
- Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
Zuständige Stelle
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Unterlagen
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Siehe dazu auch Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste