Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Sind Mütter oder schwangere Frauen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigenem (Erwerbs-) Einkommen und Vermögen zu sichern, können sie Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – oder nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – haben.“
Hinweise
Tipp: Erhalten Sie als Schwangere keine (ausreichenden) gesetzlichen Leistungen, können Sie sich auch an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden