Soforthilfe für Vereine
Förderprogramm für Vereine
Je nach Situation des einzelnen Vereins kann eine finanzielle Unterstützung von bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Mit dem Geld sollen existenzbedrohende Engpässe gemeinnütziger Vereine abgewendet werden. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Mittel können für Nachwuchsarbeit beantragt werden, für Mieten und Betriebskosten wie Wasser und Strom, für Instandhaltungen und für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte – etwa Stornokosten, Ausfallhonorare oder Werbung. Anträge können vom 1. Mai an beim jeweils zuständigen Ministerium gestellt werden. Welches Ministerium für welchen Verein zuständig ist und weitere Informationen gibt es hier: Für Vereine mit Kulturbezug ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.
