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Services vor Ort

Kinderreisepass - Beantragung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Kinderreisepass. Den Kinderreisepass müssen Sie beantragen.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder - je nach Reiseziel - einen Reisepass. In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Sie beantragen den Kinderreisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

Kosten & Zahlungsweise

Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
Hinweise:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.

Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).

Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.

Voraussetzungen
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
  • Bei Antragstellung muss die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich) vorliegen. Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann.
  • Kinder, für die ein Kinderreisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Rechtsgrundlagen

Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.

Kinderreisepässe können verlängert werden.

Zuständige Stellen
Stadtbüro und Wahlen
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Mitarbeiter/innen

Dirk Hübner
Fachbereichsleiter Bürgerservice, Leiter Stadtbüro und Wahlen
Weitere Informationen

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht, ab dem 6. Lebensjahr darf eine Unterschrift geleistet werden. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes. Für einige Länder ist ein Kinderreisepass nicht ausreichend.