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Welche Nachteilsausgleiche gibt es bei einer anerkannten Behinderung? Wer hilft weiter bei Problemen mit dem Arbeitgeber wegen einer Behinderung? Wo gibt es bestimmte Behinderteneinrichtungen? Wie kann ich meine Wohnung barrierefrei gestalten? Wo gibt es Förderungen für einen Wohnungsumbau wegen einer Behinderung? Welche Hilfsmittel gibt es für bestimmte Behinderungen? Wie sieht die Patienverfügung und Vorsorgevollmacht aus? Zu diesen und vielen anderen Fragen finden Sie Beratung und Informationsmaterial bei der Behindertenhilfe im Rathaus (Ansprechpartner und Öffnungszeiten siehe unten). Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Anträge auf Feststellung oder Neufeststellung der Behinderung sind hier erhältlich.
Sie kennen eine Barriere im öffentlichen Bereich? Informieren Sie uns. Anregungen für eine barrierefreie Gestaltung Bad Homburgs (z.B. Bordsteinabsenkungen) werden gern entgegengenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. |
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|  |  Schwerbehinderungen werden vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt anerkannt. Formulare erhalten Sie auch bei der Stadtverwaltung, FB Soziales, Jugend - Wirtschaftliche Hilfen - Behindertenhilfe oder im Internet. Wir geben Ihnen gerne vor Antragstellung ein paar nützliche Hinweise. Die Anschrift des Versorgungsamtes lautet: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt Walter-Möller-Platz 1 Eine Bürgersprechstunde des Versorgungsamtes im Rathaus findet jeden 2. Mittwoch des Monats von 14.00 – 17.00 Uhr im Zimmer 120 im 1. OG statt. Bei Erörterungen anhand von Akten vereinbaren Sie bitte spätestens 2 Tage vorher unter der Tel.-Nr.: 069/ 1567-251 einen Termin. | |  |  Sie wollen Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim barrierefrei umbauen. Sie bauen neu und möchten Ihr Haus Ihre Wohnung barrierefrei bauen oder so bauen, dass ein späterer barrierefreier Umbau leicht herzustellen ist. Sie wollen wissen, welche Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Umbau erhältlich sind. Informationen zu den Landesmitteln für Wohneigentümer können Sie auch beim Wohnungsamt erfragen. Wir beraten Sie gerne kostenlos zu allen diesen Fragen. Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. | |  |  Der Wegweiser für Menschen mit Behinderungen für die Stadt Bad Homburg ist bei der Stadtverwaltung erhältlich. Im 1. Teil - dem Mobilitätswegweiser - sind die Behinderteneinrichtungen verzeichnet (Behindertentoiletten, Behindertenparkplätze, niederflurgeeignete Bushaltestellen, Ampeln mit Sensortaster, behindertengerechte öffentliche Telefone). Außerdem ist die Zugänglichkeit für die öffentlichen Gebäude beschrieben. Im 2. Teil - dem Beratungswegweiser - finden Sie im Stichwortverzeichnis zu allen Fragestellungen die zuständige Institutionen und im Adressteil die dazugehörigen Adressangaben. Den Wegweiser für Menschen mit Behinderungen erhalten Sie als Broschüre (Stand 11.2007) oder die jeweils aktuelle Fassung (zurzeit September 2009) in elektronischer Form - PDF (5 MB). Die PDF-Version ist entweder hier herunterladbar oder Sie erhalten sie als CD bei der Stadtverwaltung. Diese Form bietet Ihnen einige Erleichterungen, zum Beispiel direkte Links zu den Institutionen im Beratungswegweiser. Für Sehbehinderte stellen wir den Wegweiser auch im Word-Format auf CD auf Anfrage zur Verfügung.
Stadtplan barrierefreie Einrichtungen In unserem Internetauftritt finden Sie einen Stadtplan, in dem die Behinderteneinrichtungen (Behindertenparkplätze, -Toiletten, behindertenfreundlich ausgebauten Bushaltestellen, Blindenampeln und behindertengerechten Telefone) eingetragen sind.
| |  |  Wir senden Ihnen gerne Informationsmaterial per Post oder E-Mail zu folgenden Themen zu: - Wegweiser für Menschen mit Behinderung PDF-Datei (5 MB).
- Planen, Bauen, Wohnen barrierearm PDF-Datei
- Mahlzeitendienste - Einkaufslieferservice PDF-Datei
- Tourismus in Bad Homburg (barrierearm) PDF-Datei
- Behindertenfahrdienst PDF-Datei
- Ambulante Pflege
- Demenzberatung Tagespflege PDF-Datei
- Kurzzeitpflege (Urlaubspflege)
- Hausnotruf
- Besuchs- und hauswirtschaftliche Dienste
- Seniorenheime
- Betreutes Wohnen
- Wohnungssuche (barrierefreie Wohnungen)
| |  |  Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung außerstande sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und ein Taxi nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten benutzen können (Merkzeichen aG) und selbst nicht motorisiert sind bzw. nicht auf das Fahrzeug von Haushaltsangehörigen zurückgreifen können, können - sofern sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten - den Behindertenfahrdienst in Anspruch nehmen. Diese Leistung kann auch als persönliches Budget beantragt werden. Personen, die einen ablehnenden Bescheid vom Hochtaunuskreis - wegen zu hohem Einkommen - erhalten und in Bad Homburg v.d.Höhe wohnen, können bei der Stadtverwaltung - FB Soziales, Jugend - Wirtschaftliche Hilfen - Behindertenhilfe - formlos einen Antrag auf Taxigutscheine stellen (Kopie des Ablehnungsschreibens und des Schwerbehindertenausweises (Vorder-, Rückseite) (-Bescheides beilegen). Sie erhalten ein Taxigutscheinheft, das es Ihnen ermöglicht, Taxifahrten zur Pflege sozialer Kontakte oder zum Besuch von Veranstaltungen (nicht für Krankentransporte) im Wert von bis zu 45 € im Monat zu unternehmen.
| |  |  Wir weisen darauf hin, dass der Schwerbehindertenausweis nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Hierzu muss der blaue Behindertenparkausweis (gilt europaweit) bei dem Fachbereich Öffentliche Ordnung beantragt werden. Diesen erhalten Menschen mit dem Merkzeichen <aG> oder <Bl> im Behindertenausweis. Der Ausweis ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Also auch Personen, die selbst kein Fahrzeug besitzen, können den Ausweis bei dem Fachbereich Öffentliche Ordnung, Rathaus, 2.OG., Zimmer 239, Telefon 100 3216 beantragen. Für besondere Gruppen Schwerbehinderter, die nicht das Merkzeichen <aG> oder <Bl> im Ausweis haben, gibt es eine besondere Genehmigung (orangener Ausweis). Diese gestattet zwar nicht die Benutzung der Behindertenparkplätze aber die anderen Parkausnahmeregelungen. Näheres kann man beim Fachbereich Öffentliche Ordnung oder der Beratung für Menschen mit Behinderung erfragen. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden. Der Ausweis ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Also auch Personen, die selbst kein Fahrzeug besitzen, können den Ausweis bei dem Fachbereich Öffentliche Ordnung, Rathaus, 2.OG., Zimmer 239, Telefon 100 3216 beantragen. Behinderte, die keinen Parkplatz in zumutbarer Entfernung zur Wohnung oder Arbeitsstätte haben, können einen Sonderparkplatz bei der Straßenverkehrsbehörde reservieren lassen, wenn in diesem Bereich Parkplatzmangel besteht. Hierzu wenden sie sich an: Straßenverkehrsbehörde, Rathaus, 1.OG, Zimmer 147, Telefon 100 3231 |
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Senioren und Menschen mit Behinderung |
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| Der Magistrat der Stadt | | Fachbereich Soziales, Jugend | | Senioren und Menschen mit Behinderung | | Rathausplatz 1 | | 61343 Bad Homburg v.d.Höhe | | |
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Leiter(in): N. N. | | | | Telefon: 0 61 72 / 100 - 0 | | |
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